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Bildungsgutscheine
Im neuen § 37 I, 2 SGB II – E wird bestimmt, dass ein Anspruch auf "Teilhabebedarfe für Minderjährige für Teilhabe an Kultur, Sport etc.", kurz "Bildungsgutscheine", nur besteht, wenn dieser gesondert beantragt wird.
Die Bildungsgutscheine in Höhe von 10 EUR pro Monat und Kind können aufgespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden. Wird kein Antrag gestellt, entfällt für den jeweiligen Monat der Anspruch. Deshalb sollte so schnell wie möglich ein Antrag auf Schul- und Teilhabebedarfe gestellt werden, damit die Ansprüche für die Betroffenen gesichert werden. Das Antragsformular findet man über folgenden Link:
Der Antrag kann auch über das Familienbüro bezogen werden. Die MitarbeiterInnen unterstützen auch beim Ausfüllen des Antrages.
Adresse des FAMiliEN Büros:
Niederstr. 144
54293 Trier
Tel. 99 56 102
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 9:00-12:00 Uhr.
Groß- & ElternCafé im Bürgerhaus Ehrang
Jeden Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr
Geselliges Zusammensein, Information und Beratung
Ort: Bürgerhaus Ehrang. Niederstr. 144, 54293 Trier
Weitere Infos über:
FamilienNavi 0651/97 608 39